Der Wahlausschuss ist im Vorfeld der Diözesanversammlung für die Vorbereitung und während der Diözesanversammlung für die Durchführung sämtlicher Wahlen verantwortlich.
Wahlvorschläge können der Diözesanvorstand, die Diözesanleitung oder -vorstände der Jugendverbände und die Kreis- und Stadtverbände machen.
BDKJ Diözesanpräses
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